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Zollbefreiung für Rinder

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Rinder können im Rahmen eines Zollkontingents zollfrei in Marokko importiert werden.

vaches

Von Amira Baltic-Supukovic | GTAI

Die marokkanische Zollverwaltung hat mit dem Rundschreiben Nr. 6536/211 mitgeteilt, dass lebende Rinder mit der Zolltarifnummer 0102.29 zollfrei importiert werden können. Die Zollbefreiung gilt vom 29. Januar bis 31. Dezember 2024 im Rahmen eines Zollkontingents von 100.000 Tieren. 

Die Nutzung des Zollkontingents setzt einen Antrag ("demande de franchise douanière") über die Plattform Portnet voraus. Die Inanspruchnahme eines Zollkontingents muss durch den Importeur beim Ministerium für Landwirtschaft beantragt werden. 

Weitere InformationenMitteilung des marokkanischen Landwirtschaftsministeriums vom 26. Januar 2024

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