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Investitions- und Exportgarantien

Investitions- und Exportgarantien sind seit Jahrzehnten ein etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung.

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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Investitionsgarantien sind seit Jahrzehnten ein etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Das Förderinstrument trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Wachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Anlageland und in Deutschland bei. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet. Mehr Infos hier. 

 

Das Programm umfasst Beteiligungen, Aktienkapital ausländischer Niederlassungen deutscher Unternehmen, Investitionsdarlehen und andere Vermögenswerte, die als Investitionen gelten. Wichtig ist, dass die Investitionen in konkrete Projekte fließen und direkt von Deutschland aus getätigt werden, ohne Beteiligung oder Zwischenschaltung von Unternehmen oder Niederlassungen/Vertretungen in anderen Ländern. 

 

Folgende ausländische Direktinvestitionen können abgedeckt werden:

 

Eigenkapitalbeteiligungen

  • Anteile an einer Projektgesellschaft, die bei deren Gründung, im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch den Erwerb von Anteilen eines ausscheidenden Gesellschafters erworben werden (gegen eine Kapitalzufuhr in bar, in Form von Sacheinlagen oder sonstigen Leistungen – verbunden mit Stimm- und Kontrollrechten sowie einem Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös)

 

Eigenkapitalähnliche Darlehen

  • Gesellschafter- oder Bankdarlehen, die hinsichtlich Zweck und Ausgestaltung Eigenkapitalcharakter haben

 

Beteiligungen über Holdinggesellschaften

 

Ausstattungskapital

  • Für ausländische Niederlassungen oder Produktionsstandorte deutscher Unternehmen

Vermögenswerte mit Investitionscharakter (in Form langfristiger Investitionen)

 

  • z. B. Konzessionen (Produktionsbeteiligungsabkommen im Öl- und Gassektor) sowie Anleihen

 

Weitere Informationen zu den im Zusammenhang mit Investitionsgarantien anfallenden Gebühren:  Costs - Investitionsgarantien 

 

Exportkreditgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien (Euler Hermes Deckungen)

Exportkreditgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien sind seit Jahrzehnten bewährte und wirksame Instrumente der außenwirtschaftlichen Förderung der Bundesregierung.

 

Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) schützen deutsche Exporteure sowie exportfinanzierende Banken vor politischen und wirtschaftlichen Risiken.

 

Ungebundene Finanzkreditgarantien dienen der Unterstützung von Rohstoffprojekten im Ausland, die von der Bundesregierung als förderfähig eingestuft werden.

 

Beide Förderinstrumente leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Die Bundesregierung hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft mit der Durchführung der Bundesförderinstrumente Exportkreditgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien beauftragt.