Logo der Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko

Visumverfahren für Bewerber*innen

Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert oder außerhalb Deutschlands studiert haben, können Sie gemäß § 18a oder § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen.

Examen de visa en Allemagne.png
Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung eines Arbeitsvisums?

Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Wenn Sie einen reglementierten Beruf – beispielsweise im Gesundheitswesen – ausüben möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Abschnitt „Anerkennung“.

 

Sie haben ein konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers erhalten. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine qualifizierte Beschäftigung handelt. Das bedeutet, dass in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich ist. Hilfstätigkeiten reichen hierfür nicht aus.

 

Ihre Beschäftigung muss nicht zwingend Ihrer Qualifikation entsprechen. Wenn Sie jedoch einen reglementierten Beruf ausüben möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis.

 

Sind Sie über 45 Jahre alt und möchten erstmals in Deutschland arbeiten? In diesem Fall muss Ihre geplante Beschäftigung entweder ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 53.130 € (Stand 2025) vorsehen oder Sie müssen über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

https://rabat.diplo.de/ma-fr/2249160-2249160  

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte 

Ihre Ansprechpartnerin

  • Sara Razzi.png

    Sara Razzi

    Projektleiterin - African Skills for Germany (AS4G) Recruitment - African Skills for Germany (AS4G)

    sara.razzi@marokko.ahk.de