Die Mitgliedschaft ist ein Jahr lang gültig und der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn jedes Mitgliedschaftsjahres fällig. Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres ausdrücklich für das Folgejahr gekündigt wird. Die Austritterklärung muss hierfür spätestens drei Monate vor Ablauf des aktuellen Geschäftsjahres schriftlich eingereicht werden. Anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr und der Mitgliedsbeitrag wird erneut fällig.
Falls ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag trotz Rechnungsstellung und zwei zusätzlicher schriftlicher Zahlungsaufforderungen nicht begleicht, erlischt seine Mitgliedschaft automatisch zwei Monate nach Versand der zweiten Zahlungsaufforderung. Die Pflicht zur Beitragszahlung für den Zeitraum der bestehenden Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt und besteht bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags fort.